Arbeitsmedizin

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsmedizin – von Untersuchungen bis Betriebsbegehungen und Vorträgen. Sprechen Sie uns an!

Wie können wir Sie unterstützen?

Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen

Seit Ende 2008 ist die arbeitsmedizinische Vorsorge in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Ziel dieser Verordnung ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten. Darüber hinaus leistet die arbeits­medizinische Vorsorge einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage seiner Gefährdungs­beurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen (Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge).
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Eignungsuntersuchungen

Untersuchungen, die nicht in der ArbMedVV geregelt sind, sind Eignungsuntersuchungen (z.B. G25 Fahr-, Steuer-, Überwachungs- tätigkeit; G41 Arbeiten mit Absturzgefahr; G26.3 Tauglichkeitsuntersuchung Atemschutzgeräteträger (z. B. Feuerwehr)). Auch Einstellungsuntersuchungen gehören zu den Eignungsuntersuchungen. Andere Verordnungen, in denen Tauglichkeits- untersuchungen geregelt werden (z.B. Fahrerlaubnisverordnung; Röntgen- und Strahlenschutzverordnung; Druckluft­verordnung) sind unverändert gültig und die dort erwähnten Untersuchungen werden im ZAmAs auch durchgeführt.

Untersuchungen bei speziellen arbeitsmedizinischen Fragen

Immer dann, wenn die Frage des Zusammenhangs zwischen Gesundheits­zustand und Arbeitsplatzbedingungen zu klären ist, sind in besonderer Weise unsere arbeitsmedizinischen Kenntnisse erforderlich. Soll ein Mitarbeiter nach langer Krankheit wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden (z.B. stufenweise Wiedereingliederung, betriebliches Eingliederungsmanagement) kann eine arbeitsmedizinische Begleitung sinnvoll sein.

Untersuchungen nach der Fahrerlaub­nisverordnung

LKW-, Taxi- und Busfahrer benötigen spezielle Untersuchungen, um die entsprechende Fahrerlaubnis zu erwerben bzw. sie verlängern zu lassen. Wir bieten Ihnen sämtliche Untersuchungen aus einer Hand (ärztliche Untersuchung, Unter­suchung der Augen, arbeitsmedizin­isches Gutachten mit psychometrischem Test) an.
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Betriebsbegehungen

Betriebsbegehungen gehören zu unseren Standardleistungen im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung. Sie haben den Zweck, den Arbeitgeber auf Arbeitsplatz­bedingungen hinzuweisen, die im Sinne des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter verbesserungswürdig sind.

Beratungen zum Umgang mit der Suchtproblematik

Durch Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit entsteht den Unternehmen ein erheblicher Schaden (Minderleistung, erhöhter Kranken­stand, etc.). Aber auch das persönliche Leid des Betroffenen steht im Mittelpunkt unserer Beratungstätigkeit. Wir bieten den Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeitern Hilfe durch Einzelfallberatung und Unterstützung beim Erstellen eines betrieblichen Konzepts zum Umgang mit Suchtkranken an.

Betriebliche Informations­veranstaltungen

Wir bieten Ihnen medienunterstützte Vorträge zu folgenden Themen:
Selbstverständlich berücksichtigen wir die individuellen Wünsche unserer Mitgliedsfirmen und bieten Ihnen speziell abgestimmte Themen als Vortrag an.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsmedizin

Thomas König
Leitender Arzt

Facharzt für Arbeitsmedizin und Allgemeinmedizin

Telefon: 05251 / 77520